Staplerschein mit HanseLifter

Ausbildung zum Staplerfahrer

Gemäß DGUV Grundsatz 308-001 bisher BGG 925 „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern“ sowie nach DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ bisher BGV D27 bieten wir eine praxisnahe Schulung zum Staplerfahrer an. Unsere zertifizierten Ausbilder unterrichten Sie und Ihre Mitarbeiter direkt in Ihrem Unternehmen im Umgang mit Gabelstaplern und anderen Flurfördergeräten.

Lohnt sich der Staplerschein für mich?

Der Gabelstapler ist ein unverzichtbares Transportmittel im betrieblichen Gütertransport. Allerdings wird der sogenannte Staplerschein nicht nur für das Führen eines solchen Fahrzeugs benötigt. Gemäß § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 (früher: BGV D27) dürfen alle motorisch betriebenen Flurfördergeräte mit Fahrersitz oder Fahrerstand ausschließlich von Personen gesteuert werden, die eine entsprechende Staplerausbildung absolviert haben. Zudem ist es erforderlich, im Rahmen des Arbeitsschutzes regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, Unterweisungen durchzuführen (gemäß DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ bisher BGV A1). Um den Staplerschein zu erwerben, müssen Sie mindestens18 Jahre alt sein.

Es gibt zahlreiche Gründe dafür, dass geschulte Fahrer für Unternehmen vorteilhaft sind. Vor allem reduziert sich das Unfallrisiko bei staplerbezogenen Vorfällen erheblich, wenn der Fahrer über Kenntnisse in Bezug auf Stapler und Sicherheitsmaßnahmen verfügt. Des Weiteren können Schäden an den Fahrzeugen sowie der Ware verringert werden. Durch unsere Schulung lernen Sie, Ihren Gabelstapler produktiv und ressourcenschonend einzusetzen.“

Was sind die Inhalte bei der Ausbildung zum Staplerfahrer?

Die Inhalte der Ausbildung bestehen darin, den Teilnehmern in einer eintägigen Schulung (8 Stunden / maximal 6 Teilnehmer) die grundlegenden Kenntnisse für den sicheren Umgang mit Staplern zu vermitteln. Die Schulung beinhaltet sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil, wobei beide aufeinander aufbauen.

Nach erfolgreichem Abschluss einer Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27), auch bekannt als Staplerschein.

Bei Gruppen von 5-6 Personen ist es ebenfalls möglich, individuelle Termine für Staplerschulungen zu vereinbaren.

Übersicht über das Programm:

  • Theorieunterricht
  • Prüfung
  • Praxisunterricht
  • Prüfung
  • Führerscheinausgabe


Wichtig:

Um an dem Kurs teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.

Sie sollten gute Deutschkenntnisse sowohl mündlich als auch schriftlich haben.

Bitte kleiden Sie sich entsprechend der Witterungsverhältnisse und tragen Sie Sicherheitsschuhe. Für die Beantragung des Fahrausweises (Staplerschein) wird ein Passbild benötigt. Es werden regelmäßig kurze Pausen eingelegt und eine Mittagspause von 30 Minuten findet zwischen 12:00 Uhr und 12:30 Uhr statt. Bitte bringen Sie Ihre eigene Verpflegung mit. Bei unserer Staplerschein-Schulung, die bei uns im Haus stattfindet, ist für Kaffee, Tee und Mineralwasser gesorgt.“

Ihr Ansprechpartner

Jörg Ricklefs

0421 336 36-266
ricklefs@gesutra.de

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